 |
Kinder sollen ab 2010 bereits nach dem ersten vollendeten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung haben, fordern SPD-Parteivorstand und SPD-Bundestagsfraktion in ihrem am 26. Februar 2007 vorgestellten Konzept zur Familienpolitik. In einem föderalen Bündnis sollen sich Bund, Länder und Kommunen gemeinsam auf den quantitativen und qualitativen Ausbau von Betreuungsangeboten für Kinder verständigen und gegenseitig verpflichten. Zur Finanzierung eines aus dem Rechtsanspruch resultierenden Bedarfs von geschätzten 4,22 Mrd. Euro jährlich ab 2010 verweist das Konzept auf Einsparungen beim Kindergeld durch den Rückgang der Kinderzahlen (etwa 630 Mio. Euro jährlich) und schlägt zusätzlich Umschichtungen im Bereich der Familienleistungen vor. So sollen ein einmaliges Aussetzen einer Kindergelderhöhung um 10 Euro Einsparungen von 1,88 Mrd. Euro, die Absenkung des Freibetrags für Betreuung, Erziehung und Ausbildung 280 Mio. Euro einsparen und Änderungen bei der Ehegattenbesteuerung etwa 1,9 Mrd. Euro Mehreinnahmen bewirken. Insgesamt sollen so ab 2010 etwa 4,69 Mrd. Euro jährlich zusätzlich für den Betreuungsausbau zur Verfügung stehen, wobei davon 2,791 Mrd. auf den Bund, 1,577 Mrd. auf die Länder und 322 Mio. Euro auf die Kommunen entfallen.
Auch die Qualität der Betreuung soll durch verbesserte Aus- und Weiterbildung der Erziehungspersonen, durch bessere Betreuungsschlüssel und mittels Qualitätsstandards und -kontrollen gesteigert und gesichert werden. Dafür werden in dem Konzept von Partei und Fraktion jährliche Kosten von rund 700 Mio. Euro veranschlagt.
Die Bundes-SGK begrüßt den Vorschlag, das Betreuungsangebot quantitativ und qualitativ deutlich auszubauen und insbesondere auch für Kinder unter drei Jahren zu öffnen. Wir begrüßen auch die Einladung zu einem föderalen Bündnis, um über die föderalen Grenzen hinweg den Kommunen die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, damit diese das vor Ort passende Betreuungsangebot schaffen können. Wir setzen dabei auf die regionale und kommunale Kompetenz, für den jeweils spezifischen Bedarf entsprechende Angebote zu organisieren – von altersgemischten Gruppen über Kleinkinderhorte bis hin zur Tagespflege in Privathaushalten.
Wichtig ist für uns, dass ein föderales Bündnis für alle Beteiligten bindend und verpflichtend ist, den Kommunen beim Ausbau der Betreuungsangebote ein größtmöglicher Handlungsspielraum zugestanden wird und die Konnexitätsregeln eingehalten werden.
Weitere Informationen zur aktuellen familienpolitischen Debatte finden sich auf der Website der SPD.
Der 71-seitige Abschlussbericht der gemeinsamen Arbeitsgruppe "Neue Akzente in der Familienpolitik" von SPD-Bundestagsfraktion und SPD-Parteivorstand ist hier herunterladbar [PDF-Datei 256 kB].
|