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Seit der Verschärfung des europäischen und deutschen Immissionsschutzrechtes, welche bereits zum 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, wurden insbesondere in den Ballungsräumen die Tagesgrenzwerte und Jahresmittelwerte bei Feinstaub (PM10) in den Jahren 2005 und 2006 überschritten. Entsprechend werden vielerorts Luftreinhalte- und Aktionspläne mit Maßnahmevorschlägen vorbereitet, die zu kurzfristigen Verbesserungen dienen sollen. Als eine wichtige Quelle von Feinstaubemissionen sind insbesondere ältere Dieselfahrzeuge anzusehen. Insofern sollen Fahrverbote, die Einrichtung von Umweltzonen, in denen nur noch bestimmte emissionsärmere Fahrzeuge fahren dürfen, dazu dienen die lokale Situation der Feinstaubbelastung zu reduzieren. Die hierfür noch erforderliche Anpassung der Kennzeichnungsverordnung auf Bundesebene soll nach der Osterpause durch das Bundesumweltministerium so in Angriff genommen werden, dass alle Fahrzeuge mit geregeltem Katalysator eine Plakette erteilt werden kann, die sie von Fahrverboten ausnimmt.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass angesichts der weiter zunehmenden Motorisierung eine erfolgreiche Umsetzung der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie in der kommunalen Praxis nur dann gelingen wird, wenn es zu zusätzlichen quellenbezogenen Emissionsminderungen an den Fahrzeugen und bei anderen Verursachern, wie z.B. den Kleinfeuerungsanlagen kommt. Außerdem müssen die vorgesehenen Maßnahmen im Zusammenhang gesehen werden. Technische Maßnahmen, ordnungsrechtliche Maßnahmen wirken mit planerischen Ansätzen für eine Förderung des Umweltverbundes im Verkehr und gezielten Veränderungen der Verkehrsinfrastruktur gemeinsam zu einer Verbesserung der Situation. Dabei sind insbesondere die Schnittstellen zwischen der Lärmminderungsplanung und der Luftreinhalteplanung zu sehen. Es ist für die Entwicklung regionaler Konzepte zu plädieren, die diese Zusammenschau herstellen und aus der punktuellen Betrachtung von Problemzonen mit der Erarbeitung eines straßenbezogenen Luftreinhalteplanes herausführen.
Weitere Informationen unter www.bmu.de/luftreinhaltung. Das Umweltbundesamt bietet eine Übersicht über Luftreinhalte- und Aktionspläne: http://www.env-it.de/luftdaten/download/public/html/Luftreinhalteplaene/uballl.htm
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