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SPD setzt Weiterentwicklung der Gewerbesteuer durch


Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 ist am 25. Mai 2007 vom Deutschen Bundestag und am 06. Juli 2007 vom Bundesrat beschlossen worden. Das langjährige Engagent der Bundes-SGK und der Kommunalen Spitzenverbände für eine sachgerechte Weiterentwicklung der Gewerbesteuer hat damit zum Erfolg geführt. Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wird der Realsteuercharakter der Gewerbesteuer gewahrt und die Gewerbesteuer stabilisiert. Die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer wird durch die Erweiterung der Hinzurechnungen auf sämtliche Finanzierungskosten verbreitert und die Gestaltungsmöglichkeiten zur Reduzierung der Steuerlast werden sachgerecht eingedämmt. Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen.

Wer hätte dies noch vor zwei Jahren erwartet? Im Bundestagswahlkampf 2005 setzten sich CDU/CSU und FDP massiv für die Abschaffung der Gewerbesteuer ein. In der Koalitionsvereinbarung der Großen Koalition war davon glücklicherweise nichts mehr zu lesen. Doch die Vorschläge der Stiftung Marktwirtschaft und das Trommelfeuer der Wirtschaft gegen die Gewerbesteuer ließen die Kommunen mit Sorge nach Berlin blicken. Im Sommer 2006 legten Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und Ministerpräsident Roland Koch ihre Pläne zur Unternehmenssteuerreform vor. Der Koalitionsausschuss gab grünes Licht und Peer Steinbrück konnte Anfang 2007 einen Referentenentwurf vorlegen, der als ein zentrales Element der Unternehmensteuerreform die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer beinhaltete. Die Kommunalen Spitzenverbände und die Bundes-SGK hatten ein seit vielen Jahren verfolgtes Ziel, die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage, erreicht. Nun galt es noch, die Steuerausfälle zu begrenzen. Durch viele Gespräche, gute Argumente und nicht zu letzt der Zusage von Peer Steinbrück, die Unternehmensteuerreform für die Kommune aufkommensneutral zu gestalten, wurden die prognostizierten Steuerausfälle durch Absenkung der Gewerbesteuerumlage deutlich begrenzt.

Auch wenn in den ersten Jahren Steuerausfälle zu erwarten sind, die allerdings auf Grund der positiven Steuereinnahmeentwicklung kaum bemerkbar sein werden, und nicht alle Kommunen von der Reform gleichmäßig profitieren werden, ist die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer ein großer Erfolg, so wie dies u.a. auch der Präsident des Deutschen Städtetages, Christian Ude, auf der Hauptversammlung des Deutschen Städtetages herausgestellt hat. Diesen Erfolg hat die SPD im Zusammenspiel und enger Absprache mit den Kommunalen Spitzenverbänden und der Bundes-SGK geschafft. Deshalb gilt auch ein besonderer Dank für diesen Erfolg den Sozialdemokraten in der Bundesregierung, insbesondere Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, dem Ministerpräsidenten und Vorsitzenden der SPD, Kurt Beck, für die Länder und dem Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Struck, seinem Stellvertreter Joachim Poß, sowie dem kommunalpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Bernd Scheelen. Es bleibt dabei: Die SPD steht zu den Kommunen!

Folgende wesentliche Maßnahmen in Bezug auf die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer waren bereits im Gesetzentwurf zur Reform der Unternehmensbesteuerung vorgesehenen und sind jetzt beschlossen worden: Die 50%-ige steuerliche Hinzurechnung der gezahlten Dauerschuldzinsen bei der Gewerbesteuer entfällt. Stattdessen werden alle Zinsen und Finanzierungsanteile in Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen mit einem Hinzurechnungsfaktor von 25 % erfasst. Für die jeweiligen Finanzierungsanteile sind gesonderte Pauschalen festgelegt, z.B. für Leasingraten und bewegliche Wirtschaftsgüter 20%, für Lizenzgebühren 25%, für unbewegliche Wirtschaftsgüter 75%. Die gezahlte Gewerbesteuer kann künftig nicht mehr als Betriebsausgabe abgezogen werden. Der Anrechnungsfaktor der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer wird von 1,8 auf 3,8 erhöht werden. Die Steuermesszahl der Gewerbesteuer wird von 5,0 % auf 3,5 % gesenkt, der Staffeltarif abgeschafft.

Darüber hinaus müssen künftig bei den gewerbesteuerlichen Vorauszahlungen nicht etwa nur die Steuersatzsenkung sondern auch alle Gegenfinanzierungsmaßnahmen, wie z.B. der Wegfall des Abzugs der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe, berücksichtigt werden. Des Weiteren gibt es mehrere Änderungen im Körperschafts- und Einkommensteuerrecht, wie z.B. die Einführung einer Zinsschranke, die Steuergestaltungsmöglichkeiten einschränken und die Gegenfinanzierung sicherstellen, die zugleich auch positive mittelbare Auswirkungen auf die Einnahmesituation der Kommunen haben werden.

Gegenüber dem Gesetzentwurf sind im Rahmen der Beratungen im Deutschen Bundestag nur marginale Änderungen aus Sicht der Kommunen erfolgt:
- Bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Finanzierungsaufwendungen werden nur nicht dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr entsprechende Skonti und Boni berücksichtigt; geschäftsübliche Skonti und Boni bleiben unberücksichtigt.
- Außerdem wird die Beteiligungsgrenze für die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Dividendenerträgen aus Streubesitz im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften von 10 auf 15 Prozent erhöht.
- In Bezug auf die auch von den Kommunalen Spitzenverbände geforderte Klarstellung, dass bei Regelungen für die Zinsschranke mit Blick auf den „Konzern Stadt" bzw. die Kommune als „Konzernmutter" diese nicht unter die Definition des § 4 h EStG fallen, ist im Bericht des Finanzausschusses in diesem Sinne Stellung genommen worden.

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Absenkung der Gewerbesteuerumlage zur Reduzierung der Einnahmeausfälle der Kommunen bleibt bestehen. Folgende Schritte der Absenkung der Gewerbesteuerumlage werden erfolgen: 2008 -8 Prozentpunkte; 2009 -6 Prozentpunkte; ab 2010 -3 Prozentpunkte (jeweils für Bund und Länder hälftig). In der vollen Jahreswirkung wird die Unternehmensteuerreform für die Kommunen aufkommensneutral gestaltet (+ 68 Mio. €). Für die ersten Kassenjahre werden jetzt nach den Beschlüssen des Deutschen Bundestages Steuerausfälle in Folge der Unternehmensteuerreform in folgender Größenordnung für die Kommunen erwartet: 2008: -876 Mio. €; 2009: -566 Mio. €; 2010: -507 Mio. €; 2011: -33 Mio. €; danach werden wieder Mehreinnahmen für die Kommunen prognostiziert. Vor dem Hintergrund der äußerst positiven Steuerschätzung für die kommenden Jahre (vgl. Infobrief der Bundes-SGK vom 15.05.2007) ist allerdings davon auszugehen, dass die durch das Unternehmensteuerreformgesetz prognostizierten Steuerausfälle in den Kommunen kaum bemerkbar sein werden.

Weitere Informationen zum Gesetz und zu der Bewertung dieses Gesetzes aus der kommunalen Sicht findet Ihr auf folgenden Internetseiten:
www.bundesfinanzministerium.de; www.spdfraktion.de; www.steadtetag.de; www.dstgb.de; www.landkreistag.de.

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