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Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements


Das Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, das am 06. Juli 2007 im Deutschen Bundestag beschlossen wurde, ist ein wichtiger Schritt in der Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements. Die Neuregelungen stehen für mehr öffentliche Anerkennung, Vereinfachung, mehr Freiräume durch Bürokratieabbau und mehr Anreize für Engagierte und Stifter. In den Städten, Gemeinden und Kreisen wissen wir, wie wichtig das bürgerschaftliche Engagement für unsere Gesellschaft und deren sozialen Zusammenhalt ist. Wir danken deshalb Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und der SPD-Bundestagsfraktion für ihre Initiative, dieses Gesetz auf den Weg gebracht zu haben. Wichtige neue Regelungen sind der allgemeine Steuerfreibetrag in Höhe von 500 € pro Jahr, der als Pauschale ohne Nachweise in Anspruch genommen werden kann sowie die Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 2.100 € jährlich.

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