 |
Die Zahl der Arbeitslosen sinkt von Monat zu Monat. Trotzdem haben derzeit viele langzeitarbeitslose Menschen keine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt, weil sie für diesen aufgrund mehrerer so genannter Vermittlungshemmnisse nicht attraktiv genug sind. Zugleich sind immer noch viele junge Menschen ohne Ausbildung und berufliche Perspektive. Um diesem Personenkreis den Weg hin zu regulärer Arbeit zu ermöglichen, hat der Deutsche Bundestag am 06. Juli zwei Förderprogramme verabschiedet, die zum 01. Oktober 2007 in Kraft treten.
Im ersten Förderprogramm geht es um Empfänger von SGB II unter 25 Jahren. Betriebe, die solche Personen einstellen, sollen einen Qualifizierungszuschuss erhalten. Voraussetzung ist, dass die Einzustellenden mindestens sechs Monate arbeitslos waren, ohne Berufsabschluss sind und während der geförderten Beschäftigung betrieblich qualifiziert werden. So sollen Arbeitgeber für längstens zwölf Monate mit 50 Prozent des Arbeitsentgeltes gefördert werden, wobei 15 Prozentpunkte für die Qualifizierung des bislang Arbeitslosen reserviert sind. Der Bruttolohn darf 1.000 Euro nicht übersteigen.
Mit dem zweiten Förderprogramm sollen Langzeitarbeitslose über 25 Jahre gefördert werden. Arbeitgeber können für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen, die mindestens zwei so genannte Vermittlungshemmnisse aufweisen, einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent für bis zu zwei Jahren erhalten. Als Beispiele für Vermittlungshemmnisse gelten das (höhere) Lebensalter, ein Migrationshintergrund, fehlende schulische oder berufliche Qualifikationen, gesundheitliche Einschränkungen oder Sucht- und Schuldenprobleme.
|