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Finanzierungskonzept zum Ausbau der Kinderbetreuung


In der gemeinsamen Arbeitsgruppe haben sich Bund und Länder am 28. August 2007 auf das Finanzierungskonzept zum Ausbau der Kinderbetreuung verständigt. Für den bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige bis 2013 (ca. 750.000 Plätze / 35% der unter Dreijährigen) stellt der Bund 4 Mrd. Euro zur Verfügung. Davon sind für Investitionen 2,15 Mrd. Euro vorgesehen. Darüber hinaus wird sich der Bund ab 2009 bis 2013 über einen Festbetrag an der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder an den zusätzlich entstehenden Betriebsausgaben beteiligen (aufsteigend von 2009 mit 100 Mio. Euro; 2010: 200 Mio. Euro, 2011: 350 Mio. Euro, 2012: 500 Mio. Euro, 2013: 700 Mio. Euro). Zudem wird sich der Bund ab 2014 laufend mit 770 Mio. Euro an der Finanzierung beteiligen.

Die jetzt erzielte Einigung über die Aufteilung der Mitfinanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung durch den Bund ist der richtige Weg und wird von der Bundes-SGK unterstützt. Die Kommunen brauchen eine verlässliche Unterstützung bei den Betriebskosten und nicht – wie ursprünglich vorgesehen – überwiegend bei den Investitionskosten. Allerdings, und insofern ist die Kritik an der Finanzierungssumme berechtigt, reichen die vorgesehenen 4 Mrd. Euro bis 2013 für den bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung nicht aus. Deshalb müssen die Länder die fehlenden Beträge aufbringen, um das Ziel, eine Versorgungsquote für unter Dreijährige bis 2013 von 35%, erreichen zu können.

Die Bundes-SGK begrüßt daher ausdrücklich die Zusicherung der Länder in der Vereinbarung, dass die Länder „durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge tragen (werden), dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel auch tatsächlich und zusätzlich den Kommunen und Trägern zur Verfügung gestellt werden. Die Länder werden ebenfalls finanzielle Voraussetzungen dafür schaffen, dass die vereinbarten Ziele erreicht werden."

Wir unterstützen auch die vorgesehene Einführung eines Rechtsanspruches auf ein Betreuungsangebot für alle Kinder vom vollendeten 1. bis zum 3. Lebensjahr ab 2013. Nach der Zustimmung der Länder zu dieser Regelung stehen sie in der Finanzierungsverantwortung für die Einhaltung des Rechtsanspruches auf Grund der in den Ländern bestehenden Konnexitätsregeln.

Die Bundes-SGK hat sich in den letzten Wochen verstärkt für ein föderales Bündnis zum Ausbau der Kinderbetreuung eingesetzt, dass für alle Beteiligten bindend und verpflichtend ist. Den Kommunen muss beim Ausbau der Betreuungsangebote ein größtmöglicher Handlungsspielraum zugestanden und die Konnexitätsregeln eingehalten werden. Die jetzt getroffene Vereinbarung bietet dafür eine gute Gewähr. Wir werden bei den jetzt anstehenden Gesetzgebungsverfahren alles daran setzten, dass diese Vereinbarung sachgerecht umgesetzt wird.

Beschluss/Vereinbarung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Betreuungsausbau vom 28.08.2007

Kommentierungen aus Sicht der SPD und der Kommunalen Spitzenverbände sind abrufbar unter:
www.spdfraktion.de
www.staedtetag.de
www.dstgb.de
www.landkreistag.de

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