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Das Bundeskabinett hat im August 2008 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 beschlossen. Damit ist auch entschieden worden, keine Sondersteuer für kommunale Wohnungsunternehmen einzuführen. Ursprünglich war im Referentenentwurf eine pauschale Steuer auf die Rücklagen bzw. stillen Reserven der öffentlichen Wohnungsunternehmen vorgesehen, die mit dem Übergang von der Gemeinnützigkeit in die Steuerpflicht im Jahr 1990 von der Besteuerung ausgenommen wurden. Wir begrüßen die Ausnahmemöglichkeit von der Besteuerung, wie sie jetzt im Jahressteuergesetz vorgesehen ist, in Übereinstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden. Weitere Informationen zu der Thematik könnt Ihr Pressemitteilungen des Deutschen Städtetages (www.staedtetag.de) und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (www.dstgb.de) entnehmen. Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 ist unter www.bundesfinanzministerium.de abrufbar.
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