Kommunen und ihren Unternehmen droht schlechte Zukunft
Düsseldorf. Die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik in NRW (SGK NRW) sieht aufgrund der erfolgten Einigung der Koalitionsfraktionen zur Reform der Kommunalverfassung die Zukunft der Kommunen und ihrer Unternehmen in Gefahr. Frank Baranowski, Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen und frisch gewählter Vorsitzender der 9.000 Mitglieder starken Organisation von SPD-Kommunalpolitikern aus ganz NRW, kritisiert die von CDU und FDP heute (5. September 2007) dem Landtag vorgelegten Änderungen zum Gesetzentwurf der Landesregierung als „enttäuschend, irreführend und dogmatisch“. Es bleibe trotz „kosmetischer Korrekturen“ dabei, dass die kommunalen Unternehmen unter dem Dogma „Privat vor Staat“ in ihrer Handlungsfähigkeit massiv eingeschränkt werden sollen, so Baranowski. Es reiche nicht aus, Absichtserklärungen in Begründungen von Gesetzen zu schreiben, um Stadtwerken und anderen kommunalen Unternehmen auch zukünftig noch Entwicklungschancen zu eröffnen. „Das ist nichts als weiße Salbe für die offensichtlich durchsetzungsschwachen Kommunalpolitiker innerhalb der CDU“, folgert Baranowski. Die CDU sei erneut vor der FDP eingeknickt und lasse die eigene Basis im Regen stehen.
Auf Kritik der sozialdemokratischen Kommunalpolitiker stößt auch die Verlängerung der Wahlzeit der Oberbürgermeister und Landräte auf sechs Jahre und die dadurch bedingte Entkopplung von der Wahl der Räte und Kreistage. Trotz Warnung vieler Experten und Kommunalpolitiker aus den eigenen Reihen gehe die Koalition auf Kosten der Demokratie mit dem Kopf durch die Wand, so Baranowski. „Die Wahlbeteiligung sackt bei isolierten Wahlen deutlich ab, wie zahlreiche Beispiele aus der jüngsten Zeit belegen.“ Hinzu komme die Abschaffung der Stichwahl, die ein „Schlag in das Gesicht aller Demokraten“ und ohne Beispiel sei. Kommunen und Landkreise liefen Gefahr, dass sie zukünftig von Oberbürgermeistern und Landräten regiert werden, die nicht einmal die Mehrheit der abgegebenen Stimmen hinter sich hätten.
SGK NRW - 5. September 2007
Neue Gemeindeordnung provoziert Verfassungsklage
Das sture Festhalten der Regierungskoalition an der Reform der Gemeindeordnung wird vermutlich ein gerichtliches Nachspiel haben. Sollten CDU und FDP die Änderungen der Gemeindeordnung in der nächsten Woche beschließen, hat der Verband der Wohnungswirtschaft (VdW) die Prüfung einer Verfassungsklage angekündigt.
?Die Privat vor Staat-Ideologie bedeutet für die Wohnungswirtschaft in letzter Konsequenz, dass die Privatunternehmen für den gewinnbringenden Teil der Wohnungsversorgung zuständig sind, die öffentlichen Unternehmen aber müssen sich um die Sorgenkinder im sozialen Netz kümmern. Die Politik der Koalition führt in eine Zwei-Klassen-Wirtschaft", erklärte der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Hans-Willi Körfges, heute in Düsseldorf. "Es ist mehr als verständlich, dass der Verband daher eine Verfassungsklage prüft. Das Gesetz muss dringend gestoppt werden. Im Interesse der Menschen und Kommunen in diesem Land brauchen wir politische Einsicht. Die Landesregierung sollte vermeiden, dass die Betroffenen gezwungen sind vor das Verfassungsgericht zu gehen und damit eine höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen", appellierte Körfges an die Regierungskoalition.
Die 80 kommunalen Wohnungsunternehmen Nordrhein-Westfalens sehen ihre Zukunft stark gefährdet, wenn die neue NRW-Gemeindeordnung in der vorgeschlagenen Fassung beschlossen wird. Den Unternehmen obliegt die Bewirtschaftung von 360.000 Wohnungen, in denen über eine Million Mieter in 60 Städten und Gemeinden des Landes leben, außerdem gehören dem Verband 380 weitere öffentliche, private und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen mit insgesamt 1,3 Millionen Wohnungen an.
SGK NRW - 15. September 2007
CDU kapituliert - Stadtwerken droht der Tod auf Raten
Im Streit zwischen den Koalitionsfraktionen hat die CDU kapituliert. Es bleibt bei der Verschärfung des § 107 der Gemeindeordnung. Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen wird eingeschränkt und damit der Tod auf Raten für städtische Unternehmen eingeleitet", erklärte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Ralf Jäger. Auch die von CDU und FDP vorgeschlagene Klarstellung in der Begründung des Gesetzes helfe da nicht weiter, im Gegenteil: "Die 6,2-Prozent-Fraktion FDP bestimmt zu 100 Prozent den Kurs der NRW-Regierung. Die kommunalen Unternehmen sollen, so steht es in dem heute vorgestellten Beschluss der Koalitionsfraktionen, zukünftig ausschließlich berechtigt sein, für den Heimatmarkt Energie zu erzeugen sowie Energieberatung und vergleichbare Dienstleistungen anzubieten", kritisierte Jäger. "Alle Kommunen im Land haben vor dieser Beschränkung gewarnt. Wie lange will die CDU sich noch von der FDP demütigen lassen?"
Bei der Vorstellung dieses 'Kompromisses' habe der FDP-Fraktionsvorsitzende Papke erneut deutlich gemacht, welches Ziel seine Partei eigentlich verfolge, betonte Jäger. "Gewinne will er privatisieren, die Gemeinden sollen nur das betreiben dürfen, was Verluste bringt. Die Folge sind zwangsläufig eine Verschlechterung der Qualität der kommunalen Daseinsvorsorge und/oder Gebührenerhöhungen für die Bürgerinnen und Bürger." Papke habe nunmehr sogar verlangt, dass Kommunen keine attraktiven Hallen- oder Freibäder mehr betreiben sollten. Jäger: "Herr Papke hat offensichtlich ein Problem mit dem Begriff 'Spaßbad'. Kommunale Bäder dürfen für die FDP nicht dazu einladen, dass 'eine ganze Familien den ganzen Tag' dort verbringt."
Als "verpasste Chance" bezeichnete der SPD-Fraktionsvize den Beschluss der Koalitionsfraktionen, keine Drei-Prozent-Hürde für die Kommunalwahlen einzuführen. Die vorgesehene geringfügige Anhebung der erforderlichen Stimmenanteile für den ersten Sitz sei ungeeignet, der Zersplitterung der Räte entgegenzuwirken. Für Köln zum Beispiel würde sich damit an der derzeitigen Ratszusammensetzung nichts ändern. "Angeblich soll diese Vorschrift dazu dienen, 'Spinner und Extremisten' aus den Räten herauszuhalten. In Wahrheit dient sie dazu, der FDP den Weg in die Räte offen zu halten", stellte Jäger abschließend fest.
SGK NRW - 4. September 2007 |