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Anerkennung des kommunalen Selbstverwaltungsrechtes im neuen EU-Vertrag


Mit der Unterzeichnung des Vertrages von Lissabon am 13. Dezember 2007 durch die Staats- und Regierungschefs der EU ist der Stillstand im Reformprozess der EU beendet worden. Der Reformvertrag erkennt explizit das kommunale Selbstverwaltungsrecht als Bestandteil der von der EU zu achtenden Identität der Mitgliedstaaten an. Aus kommunaler Sicht ist darüber hinaus positiv zu bewerten, dass der EU-Reformvertrag eine Stärkung der Kontrolle der Anwendung des Subsidiaritätsprinzips, eine Stärkung des Ausschusses der Regionen der EU mit einem eigenen Klagerecht vor dem EuGH sowie die Einbeziehung der Kommunen und Regionen in den Schutz durch das Subsidiaritätsprinzip auf europäischer Ebene enthält – so wie es im EU-Verfassungsvertrag vorgesehen war.

Hinsichtlich der kommunalen Daseinsvorsorge wird in einem Protokoll zum Vertrag die wichtige Rolle und der weite Ermessensspielraum der nationalen, regionalen und lokalen Behörden in der Frage betont, wie Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zu erbringen, in Auftrag zu geben und zu organisieren sind. Der Vertrag von Lissabon soll am 01. Januar 2009 in Kraft treten; zuvor muss er von den 27 EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Der EU-Reformvertrag findet sich auf folgender 
 Internetseite:
www.europa.eu/reform_treaty/index_de.htm

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