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Das Bundeskabinett hat am 17. Oktober 2007 den Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung verabschiedet. Dieser Gesetzentwurf enthält viele Maßnahmen zur Verbesserung der Pflege, wie z.B. die Stärkung der ambulanten Versorgung pflegebedürftiger Menschen, die Dynamisierung der Leistungen, die Einführung von Leistungen für Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, die Ausweitung der Qualitätssicherung und der Transparenz, die Verstärkung der Prävention und Rehabilitation in der Pflege sowie die Einrichtung von Pflegestützpunkten und Pflegeberatung. Die Kommunalen Spitzenverbände und die Bundes-SGK werden in den nächsten Wochen für das parlamentarische Beratungsverfahren Stellungnahmen erarbeiten, über die wir Euch selbstverständlich informieren werden. Dabei wird schon heute deutlich, dass dieser Gesetzentwurf im Grundsatz auch aus kommunaler Sicht positiv bewertet wird.
Der Gesetzentwurf ist mit weiteren Informationen abrufbar von der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.
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