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Der Bundesrat hat im September 2007 auch dem Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (Hilfen für Helfer) zugestimmt. Wie wir bereits im Juli 2007 berichtet hatten, wird in diesem Gesetz die Erhöhung des Steuerfreibetrages nach § 3 Nr. 26 EStG (so genannte Übungsleiterpauschale) von 1.848 € auf 2.100 € vorgenommen. In Ergänzung hierzu hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2007 beschlossen, eine entsprechende Anpassung der Lohnsteuerrichtlinien vorzunehmen, wonach auch der steuerfreie Mindestbetrag für ehrenamtliche Tätigkeiten im kommunalen Bereich von bisher monatlich 154 € auf monatlich 175 € ab 2008 angehoben wird (§ 3 Nr. 12 EStG i.V.m. R 3.12 Abs. 3 LStR 2008). Damit können ehrenamtliche Kommunalpolitiker eine steuerfreie Aufwandsentschädigung bis zu 2.100 € im Jahr erhalten. Diese von der Bundes-SGK immer wieder mit der Anhebung der so genannten Übungsleiterpauschale eingeforderte Anpassung der Lohnsteuerrichtlinien wird also auch in diesem Jahr erfolgen, soweit die Bundesregierung – wie zu erwarten – dem Beschluss des Bundesrates folgen wird.
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