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In abschließender Lesung hat der Deutsche Bundestag am 8. November 2007 das zweite Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes beschlossen. Nach dem es in 2006 während der Beratungen des Haushaltbegleitgesetzes 2007 zu Konflikten zwischen Bundesregierung und Bundesrat hinsichtlich der Höhe und der zukünftigen Entwicklung der Regionalisierungsmittel zur Finanzierung des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs gekommen war, wurde mit dem jetzt beschlossenen Änderungsgesetz die Zukunft der Regionalisierungsmittel für die nächsten Jahre bestimmt. Es wurde festgelegt, dass die Länder im Jahr 2008 6,7 Milliarden Euro Regionalisierungsmittel erhalten. Vom Jahre 2009 an wird der Betrag jährlich um 1,5 % gesteigert. Bis zur von der Bundesregierung vorgesehenen Überprüfung der Höhe der Mittel in 2014 wird der Bund insgesamt knapp 49 Milliarden Euro Regionalisierungsmittel an die Länder zahlen. Nach 2015 ist eine erneute Festsetzung der Mittel vorgesehen. Damit wurde der im letzten Jahr zwischen Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und dem Bundesrat ausgehandelte Kompromiss im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2007 nunmehr gesetzlich festgeschrieben.
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