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Integriertes Energie- und Klimaprogramm


Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2007 ein Maßnahmenpaket zur Umsetzung der am 23./24. August 2007 in Meseberg beschlossenen Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm beschlossen. Die Maßnahmen umfassen vor allem die Gesetzentwürfe für eine Novellierung des Kraft-Wärme-Koppelungsgesetzes (KWK), des Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) sowie den Entwurf eines Erneuerbare Energien Wärmegesetz. Für die Kommunen von besonderem Interesse dürfte die Fortsetzung und Erweiterung von Förderprogrammen  zur energetischen Sanierung von Gebäuden und sozialer Infrastruktur sein. Hier ist insbesondere der Investitionspakt zur Modernisierung der sozialen Infrastruktur hervorzuheben, der ab 2008 mit 200 Millionen € Bundesmitteln ausgestattet sein wird, die als Zuschüsse ausgezahlt werden können. Noch weitere ausstehende Maßnahmen wie eine weitere Novellierung der Energieeinsparverordnung, die Umstellung der KFZ-Steuer auf Schadstoff- und CO2-Basis, eine Novellierung der HeizkostenVO, ein Energieleitungsausbaugesetz, die Liberalisierung des Messwesens und Änderung der Mauthöheverordnung sollen dem Bundeskabinett im Mai 2008 vorgelegt werden.

Detaillierte Informationen sind auf den Internetseiten der drei wesentlichen federführenden Bundesministerien abrufbar.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Hier ist der Bericht zur Umsetzung der Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm vom 05. Dezember 2007 als PDF.Datei herunterladbar

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