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Gemeindefinanzierung

 

Land übervorteilt Kommunen

 

Frank Baranowski

In einer ersten Reaktion auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW fordert die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK NRW) von Landesregierung und Landtag sofortiges Handeln zugunsten der Kommunen des Landes. Frank Baranowski, Vorsitzender der SGK und Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen: „Die nach wie vor schwierigen Finanzlage der kommunalen Haushalte gebietet es, die vom Land zu unrecht vereinnahmte Umlage von ca. einer Milliarde Euro im Jahr 2008 komplett an die Städten und Gemeinden zurückzuzahlen.

 

Nach dem heutigen Urteil des Verfassungsgerichtshofs hat das Land die Kommunen in den Jahren 2006 und 2007 in einem deutlich zu hohen Umfang an der Finanzierung der Solidarlasten für die Deutsche Einheit beteiligt. Alleine für das Jahr 2006 kommt das Gericht zu dem Schluss, dass der durch Bundesgesetz auf 40 % festgelegte kommunale Anteil um ca. 450 Millionen überschritten wurde. Da die kommunale Beteiligung über eine Umlage zur Gewerbesteuer erfolgt, die auch im Jahr 2007 noch deutlich gestiegen ist, dürfte die Überzahlung in diesem Jahr noch deutlich höher ausfallen.

 

„Hände weg vom kommunalen Finanzausgleich,“ warnt Baranowski das Land, das schon im letzten Jahr die Verbundgrundlagen des Gemeindefinanzierungsgesetzes um die Grunderwerbssteuer gekürzt hat. Der geforderte Ausgleich darf nach Auffassung der SGK NRW nicht durch erneute Eingriffe in den kommunalen Finanzausgleich verwässert werden.

„Angesichts üppig sprudelnder Steuereinnahmen des Landes sind gerade finanzschwache Städte und Gemeinden auf eine höhere Unterstützung angewiesen,“ zeigt sich Baranowski überzeugt.

 

Auf Kopfschütteln stößt die erste Reaktion des Innenministers, der trotz der klaren Entscheidung aus Münster einen offensichtlich rechtswidrigen Landeshaushalt und dessen Festsetzungen zur Gemeindefinanzierung unverändert verabschieden will. „Dies ist eine grobe Missachtung unseres höchsten Gerichts,“ stellt Baranowski abschließend fest.

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