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Der vom Bundestag bereits beschlossenen Änderung des SGB II in Bezug auf die Höhe der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 30. November 2007 nun doch zugestimmt. In seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf hatte der Bundesrat zu Recht darauf hingewiesen, dass es eine Diskrepanz zwischen den tatsächlichen Ausgaben für die Kosten der Unterkunft und der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften im SGB II gebe. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist allerdings als Maßstab für die Berechnung der Bundesbeteiligung im SGB II festgelegt. Somit gibt es für 2008 folgende Quoten für die Bundesbeteiligung:
Durchschnittlich bundesweit: 29,2 % und somit 3,9 Mrd. € (31,8 % in 2007 und 4,3 Mrd. €)
Im Einzelnen für Baden-Württemberg 32,6 %, für Rheinland-Pfalz 38,6 % und für die übrigen Länder 28,6 %.
Wie auch den Medien zu entnehmen war, wird im Gegenzug der Bund seine Beteiligung an den Kosten der Kommunen für die Grundsicherung im Alter (SGB XII), die derzeit 409 Mio. € umfasst, fortführen. Die im Gesetzentwurf zur Änderung des SGB XII vorgesehene quotale Bundesbeteiligung in Höhe von 7,06 % (entspricht rund 180 Mio. €) ist somit erst einmal vom Tisch; Bund und Länder werden über eine angemessene Beteiligung an den Kosten der Kommunen für die Grundsicherung im Alter im Jahr 2008 erneut verhandeln. Die Bundes-SGK wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass es eine dynamisierte Bundesbeteiligung an den kommunalen Mehrkosten für den Verzicht auf den Unterhaltsrückgriff bei der Grundsicherung im Alter geben wird. Des Weiteren setzt sich die Bundes-SGK dafür ein, dass die bereits angekündigte Einführung eines Erwerbstätigenzuschusses mit verbessertem Kinderzuschlag eine notwendige Entlastung bei den kommunalen Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft erbringt.
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