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Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde von elf Landkreisen in der Sache „Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitssuchende" (SGB II)
Das Bundesverfassungsgericht hat am 20. Dezember in seinem Urteil zur Verfassungsbeschwerde von elf Landkreisen in der Sache „Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitssuchende" (SGB II) festgestellt, dass die Aufgabenwahrnehmung von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit in gemeinsamen Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) verfassungswidrig ist. Die Beschwerde in Bezug auf die Zuweisung der Zuständigkeit für einzelne Leistungen nach dem SGB II ohne finanziellen Ausgleich der sich daraus ergebenden finanziellen Mehrbelastungen wurde hingegen zurückgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Bundesgesetzgeber aufgefordert, bis spätestens Ende 2010 eine verfassungskonforme Organisationsform für die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen zu schaffen. Kurzfristig ist somit keine Änderung der Organisationsform „Arbeitsgemeinschaft" erforderlich.
Für die Langzeitarbeitslosen erfolgt weiterhin eine gute Betreuung und Vermittlung durch die Job-Center. Das Bundesverfassungsgericht ermöglicht durch den dreijährigen Übergangszeitraum eine Einbeziehung der derzeit laufenden Evaluation der Umsetzung des SGB II in die Schaffung einer sachgerechten Organisationsform. Die Erfahrungen und hervorragenden Leistungen vieler Job-Center können somit in den Weiterentwicklungsprozess des SGB II einbezogen werden.
Dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist eine Aufforderung an Bund und Länder, gemeinsam mit den Kommunen eine sachgerechte Organisation der „Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose" zu schaffen, die im Interesse der Langzeitarbeitslosen liegt und den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes entspricht. Eine Rückkehr zur Alleinverantwortung der Kommunen für Langzeitarbeitslose – wie bis Ende 2004 – ist keine sinnvolle Lösung. Der Bund muss weiterhin in der Verantwortung für die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen und damit auch für die Finanzierung des Arbeitslosengeldes II und die notwendigen Eingliederungsmaßnahmen bleiben. Die Kommunen wollen weiterhin ihre Kompetenzen in der Sozial-, Arbeitsmarkt- und Familienpolitik in die Unterstützung und Hilfe für Langzeitarbeitslose einbringen.
Die Bundes-SGK wird wieder aktiv an dem Prozess zur Schaffung einer sachgerechten Organisationsform und der damit verbundenen Finanzierungsregelung im Rahmen des SGB II mitwirken und durch die Gremien hierzu im Jahr 2008 entsprechende Vorschläge unterbreiten.
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in der Sache „Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitssuchende" (SGB II)
Erste Einschätzungen zu dem Urteil sind sowohl auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales als auch auf den Internetseiten der Kommunalen Spitzenverbände zu erhalten: www.staedtetag.de, www.dstgb.de und www.landkreistag.de.
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