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Seit dem 01.01.2008 kann das neue "Bundesprogramm Kommunal-Kombi", über das bereits im Sommer 2007 berichtet wurde, in 79 Regionen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit (mind. 15 %) für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen eingesetzt werden. Gefördert werden nur Arbeitsplätze für zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten der Kommunen zur Wahrnehmung kommunaler Aufgaben. Ausführliche Informationen sind auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes unter: www.kommunal-kombi.bund.de.
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