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Land lässt Kommunen erneut hängen – jeder Monat kostet Kommunen 1,5 Millionen Euro an Zinsen

 

Frank BaranowskiDüsseldorf. „Das Zögern und Zaudern von Landesregierung und Landtagsmehrheit kostet die Kommunen jeden Monat mehr als 1,5 Mio. Euro,“ empört sich Gelsenkirchens Oberbürgermeister Frank Baranowski. Mit völligem Unverständnis reagiert der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK NRW) darauf, dass CDU und FDP die Beratung zum Nachtragshaushalt 2007 und zum Gesetz zum Ausgleich der Überzahlungen der Kommunen bei den Einheitslasten heute ohne sachliche Begründung vertagt haben. Nachdem der Verfassungsgerichtshof im Dezember die landesgesetzlichen Regelungen zur Lastentragung der Deutschen Einheit als krasse Benachteiligung der Kommunen gebrandmarkt hatte, sah ein noch im Dezember eingebrachter Gesetzentwurf die Zahlung von 500 Mio. Euro an die Städte und Gemeinden als ersten Ausgleich vor. Bei aller Kritik im Detail, die von den kommunalen Spitzenverbänden im Rahmen der Anhörung am 11. Februar 2008 vorgetragen wurde, bestand bislang Einigkeit, den Kommunen das Geld so schnell wie möglich zukommen zu lassen.

Die Vertagung bedeutet nun weiteres Warten auf die Gelder von mindestens einem Monat. Angesichts der Haushaltsnotlage in vielen Städten hält Baranowski dies für eine Zumutung. „Allein Gelsenkirchen durfte nach dem Gesetzentwurf mit 10 Mio. Euro rechnen, Duisburg mit gut 20 Mio., Essen mit über 23 Mio. und Dortmund mit fast 24,5 Mio. Euro,“ so Baranowski unter Hinweis auf Berechnungen des Innenministeriums. Viele Städte stünden finanziell am Abgrund und sähen den undurchschaubaren Spielchen der Regierungskoalition aus CDU und FDP fassungslos zu.

Viele Kommunen im Nothaushaltsrecht finanzieren nach Aussage von Baranowski ihre laufenden Ausgaben zu großen Teilen über Kassenkredite. Für jeden Tag, den die zugesagten Gelder später kommen, zahlen sie Zinsen, die das Land durch die verspätete Zahlung spart: Jeden Monat 1,5 Mio. Euro!

Baranowski fordert von Landesregierung und Landtag die Auszahlung nicht länger zu verzögern und die Gelder unverzüglich als erste Rate an die Kommunen zu überweisen. Auch seien der Innen- und der Finanzminister bislang eine nachvollziehbare Berechnung über den endgültigen Ausgleich, von dem die Kommunen eine weitere Rückzahlung in mindestens gleicher Höhe erwarten, schuldig geblieben. Immerhin liege das Urteil aus Münster nun schon fast zwei Monate vor.

„Symbolpolitik und vollmundige Versprechen helfen uns nicht“, fasst Baranowski die Position der SGK NRW zusammen. „Jetzt muss endlich ein solides Gesetz her!“

 

SGK NRW, 14. Februar 2008

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