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Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2007 die gemeinsam von der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Trägern getragenen Arbeitsgemeinschaften für verfassungswidrig erklärt hat, haben der neue beamtete Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Detlef Scheele, und der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, in der letzten Woche einen ersten Vorschlag zu Eckpunkten für ein kooperatives Jobcenter vorgelegt.Dieser Vorschlag, der als Diskussionsgrundlage für die Weiterentwicklung der Organisationsformen zur Umsetzung des SGB II dienen soll, wurde von Bundesminister Olaf Scholz und Staatssekretär Detlef Scheele dem Vorstand der Bundes-SGK am 15. Februar 2008 vorgestellt.
Der Vorschlag unterbreitet folgende wesentliche erste Eckpunkte zur Ausgestaltung der neuen Kooperation unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes:
- Ermöglichung einheitlicher Anlaufstellen und gemeinsamer Antragsannahme sowie Bescheiderteilung
- Einführung eines Kooperationsausschusses als Weiterentwicklung der Trägerversammlung mit Abstimmung der lokalen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramme
- Sicherstellung weitgehender dezentraler Entscheidungsspielräume bei der lokalen Arbeitsmarktpolitik
- Ausgestaltung des kooperativen Jobcenters als eigenverantwortliche Geschäftseinheit mit eigenem Geschäftsführer
- Übernahme der kommunalen Beamten und Angestellten durch die BA auf freiwilliger Basis zur Sicherstellung der Erfahrung und Fachkenntnis der Mitarbeiter/innen bei Beschäftigungs- und Vergütungssicherheit
- freiwilliger und einvernehmlicher Übergang von Arbeitsgemeinschaften in kooperative Jobcenter.
(Die Eckpunkte sind abrufbar von der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales)
Zu dem Vorschlag zu Eckpunkten für das kooperative Jobcenter sowie zur Weiterentwicklung der Organisationsformen zur Umsetzung des SGB II führt der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz, MdB, in diesen Tagen und Wochen Gespräche u.a. mit den Kommunalen Spitzenverbänden und den Ländern. Am letzten Freitag stellte Olaf Scholz diesen Vorschlag im Vorstand der Bundes-SGK vor und erläuterte die oben skizzierten wesentlichen Elemente dieses Vorschlages. Olaf Scholz stellte dabei heraus, dass die bisherigen guten Erfahrungen aus der Zusammenarbeit von Arbeitsagentur und Kommunen unter Beachtung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes auf der Grundlage freiwilliger Kooperationen weiterentwickelt werden sollten; dazu diene der Vorschlag für das kooperative Jobcenter. Eine alleinige Zuständigkeit des Bundes komme nicht in Frage. Er betonte zudem, dass im Interesse der Arbeitssuchenden und der für die Umsetzung des SGB II zuständigen Mitarbeiter/innen ein freiwilliger Weg zur weiteren Kooperation aufgezeigt werde, der ohne Änderungen des SGB II oder sogar einer Verfassungsänderung auskomme.
Der Vorstand der Bundes-SGK begrüßte im Grundsatz diesen Vorschlag. Zugleich beauftragte der Vorstand eine speziell zu der Thematik eingerichtete Arbeitsgruppe, in der Vertreter/innen aus den unterschiedlichen Gebietstypen und mit Erfahrungen zu unterschiedlichen Organisationsformen mitarbeiten, mit der eingehenden Prüfung dieses Vorschlages sowie der weiteren in der Diskussion befindlichen Vorschläge im Hinblick auf Praktikabilität und Realisierungsfähigkeit. Leitlinie für diese Prüfung sollen dabei die Positionen zur Weiterentwicklung des SGB II sein, auf die sich der Vorstand der Bundes-SGK in seiner Sitzung am 15. Februar 2008 einmütig verständigt hat. Darüber hinaus sollen die unterschiedlichen Positionen und Vorschläge der Kommunalen Spitzenverbände ebenfalls in die Prüfung einbezogen werden. (Siehe hierzu: www.staedtetag.de www.dstgb.de; www.landkreistag.de
Positionspapier der Bundes-SGK zur Weiterentwicklung der Organisationsformen zur Umsetzung des SGB II
Beschluss des Vorstandes der Bundes-SGK
vom 15. Februar 2008
[PDF-Datei 56 kbyte]
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