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Die große Koalition hat sich nunmehr auf der Grundlage der Vereinbarung zur Verbesserung der Kinderbetreuung vom Sommer des letzten Jahres auf den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz – KiföG) verständigt. Es ist zu begrüßen, dass ein Kompromiss gefunden werden konnte, der die Entscheidung über die Einführung des von der CDU/CSU geforderten Betreuungsgeldes auf das Jahr 2013 verschiebt. Der Referentenentwurf für das KiföG beinhaltet – wie vorgesehen – einen Rechtsanspruch auf Bildung und Betreuung ab dem zweiten Lebensjahr sowie den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung auf der Grundlage der bereits im letzten Sommer vereinbarten finanziellen Unterstützung der Kommunen. Zielmarke ist weiterhin, dass bis 2013 zumindest für ein Drittel der unter Dreijährigen Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt werden.
In dem Referentenentwurf ist vorgesehen, dass die Bedarfe auch über Tagespflege sichergestellt werden können. Um eine sachgerechte Betreuung durch Tagespflege sicherzustellen, müssen allerdings Qualitätskriterien festgelegt werden. Gerade im ländlichen Raum bietet der Ausbau der Tagespflege gute Chancen zur Verbesserung der Kinderbetreuung. Im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bietet zudem Tagespflege in Randbereichen, wie der Betreuung am frühen Morgen oder späten Abend sowie am Wochenende, eine sinnvolle Ergänzung der institutionellen Betreuung in Tageseinrichtungen.
Die Beteiligung des Bundes an den Investitions- und Betriebskosten für die Ausbauphase bis 2013 wurde bereits durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau" (Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz – KBFG) und die entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern 2007 umgesetzt. Danach obliegt die Regelung und Durchführung des Verfahrens zur Verwendung der Finanzhilfen den Ländern. Deshalb hat der Vorstand der Bundes-SGK die Länder auch dazu aufgefordert, die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel ungekürzt an die Kommunen weiterzureichen und in erheblichem Umfang eigene Finanzmittel für den Ausbau der Kinderbetreuung den Kommunen zur Verfügung zu stellen, wie die Länder dies in der Vereinbarung zugesichert haben.
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