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Gesetzentwurf Kinderförderungsgesetz


Das Bundeskabinett hat am 30. April 2008 den Entwurf eines Kinderförderungsgesetzes beschlossen. Neben der bereits beschlossenen Beteiligung des Bundes in Höhe von 2,15 Mrd. Euro an den Investitionskosten der Kommunen beinhaltet der Gesetzentwurf die Mitfinanzierung der Betriebskosten für den Ausbau der Kinderbetreuung durch den Bund. In der Aufbauphase bis 2013 beteiligt sich der Bund mit 1,85 Mrd. Euro. Ab 2014 und dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs beträgt die Beteiligung des Bundes an den laufenden Betriebskosten jährlich 770 Mio. Euro. Allerdings ist davon auszugehen, dass der vorgesehene Ausbau der Kinderbetreuung teurer wird als bisher erwartet, weshalb die Bundes-SGK in Übereinstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden die Länder auffordert, die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel ungekürzt an die Kommunen weiterzureichen und in dem erforderlichen Umfang zusätzlich eigene Finanzmittel für den Ausbau der Kinderbetreuung den Kommunen zur Verfügung zu stellen.

In dem Gesetzentwurf werden zudem der Ausbau der Tagespflege, die Schaffung eines Rechtsanspruchs ab dem 1. August 2013 auf ein Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren und die Einführung eines Betreuungsgeldes, wie es von der CSU gefordert wird, geregelt. Die vorgesehenen Gesetzesänderungen gehen dabei über das erforderliche Maß hinaus und bedürfen im Gesetzgebungsverfahren einer Anpassung an die tatsächlichen Erfordernisse. So sind beispielsweise im Gesetzentwurf die Einführung eines individuellen Förderangebotes und eine weitgehende Professionalisierung der Tagespflege vorgesehen. Die Bundes-SGK wird daher auf Änderungen des Gesetzentwurfes drängen, damit keine Übervorteilung der Kommunen beim notwendigen Ausbau der Kinderbetreuung erfolgt

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