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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag, dem 23. Mai 2008, den Vermittlungsausschuss angerufen, um das „Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften" überarbeiten zu lassen. Zwei Aspekte werden bemängelt: Mit der Einführung einer pauschalierten Heizkostenkomponente werde eine dynamische Übernahme wachsender Energiekosten nahe gelegt, die so nicht wünschenswert sei. Darüber hinaus, und dieses ist für die Kommunen von besonderer Bedeutung, verlangt der Bundesrat vom Bund, dass er sich künftig mit 20 % an den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beteiligt. Dieses solle, wie zwischen Bund und Ländern im Herbst 2007 vereinbart, im SGB XII festgeschrieben werden. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Bundesrates.
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