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Öffentliche Anhörung zu gekoppelten Wahlterminen - Sachverständige äußern Bedenken

Quelle: Landtag NRW(28.5.2008) Dauerhaft wollen die Regierungsfraktionen von CDU und FDP die Kommunalwahlen mit dem Termin der Europawahlen zusammenlegen. Sie erhoffen sich somit, das Interesse der Wählerinnen und Wähler an beiden Wahlen zu stärken. Im Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform (Vorsitz Edgar Moron, SPD) nahmen Sachverständige aus Rechtslehre und Politikwissenschaft sowie Vertreter der Kommunen Stellung zu dem Gesetzentwurf (Drs. 14/6512).

Grundsätzlich stimmten die Sachverständigen im Ausschuss der gesetzgeberischen Zielsetzung zu, durch kombinierte Wahltermine die Wahlbeteiligung und das generelle Interesse der Bürgerinnen und Bürger an den Kommunal- und Europawahlen zu erhöhen. Jedoch sahen sie den konkreten Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen in einigen Fällen mit verfassungsrechtlichen Bedenken verbunden.

"Es gibt kein ausdrückliches Verbot der Zusammenlegung von Wahlen", erklärte beispielsweise Hans-Gerd von Lennep, Beigeordneter des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. Die Koppelung von Wahlterminen liege im Ermessensspielraum des Gesetzgebers. "Allerdings halte ich das zeitliche Nebeneinander von noch amtierenden und neu gewählten Räten in den Kommungen für problematisch", so von Lennep. Durch die geplante Koppelung der Wahltermine würden die Kommunalwahlen um über vier Monate vorverlegt. In dieser Zeitspanne würden die Ratsmitglieder der zu Ende gehenden Wahlperiode den neu gewählten Räten gegenüber stehen.

"Die noch amtierenden Räte sind damit faktisch durch die neue Wahlentscheidung der Bürgerinnen und Bürger geschwächt", meinte Prof. Frank Bätge von der Gelsenkirchener Fachhochschule für öffentliche Verwaltung. Die Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahlen gefährde vor diesem Hintergrund das Demokratieprinzip und das Gebot der unverzüglichen Umsetzung des Wählerwillens. Ebenso problematisch seien die Pläne der Regierungsfraktionen, die Kommunalwahlen dauerhaft an den Termin der Europawahlen zu koppeln. Da der Termin für die Europawahlen von komplexen Entscheidungen auf europäischer Ebene und auch auf Bundesebene abhängig sei, würde künftig auch die Dauer der Wahlperiode auf kommunaler Ebene spürbaren Schwankungen unterworfen.

Keine verfassungsrechtlichen Bedenken sah dagegen Prof. Thorsten Koch vom Institut für Kommunalrecht an der Universität Osnabrück. Der Gesetzentwurf sei bereits durch das legitime Anliegen zu begründen, durch gekoppelte Wahltermine doppelte, finanzielle Ausgaben für die Wahlorganisation einzusparen. Der Gesetzgeber stehe vor der Alternative, entweder die laufende Wahlperiode zu verkürzen oder einen Zeitraum von vier Monaten zwischen Wahl und Beginn der neuen Wahlperiode in Kauf zu nehmen.

Deutliche Worte der Kritik fand hingegen Prof. Martin Morlok vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität. Die Zusammenlegung der Wahltermine bedeute in diesem konkreten Fall, dass der Gesetzgeber dem Souverän den Gehorsam verweigere. Die Wählerinnen und Wähler müssten über vier Monate auf eine Realisierung ihrer Wahlentscheidung warten. Dementsprechend werde ihr Wille vom Gesetzgeber zeitweise ignoriert. Der vorliegende Gesetzentwurf stehe daher unter "erheblichem Rechtfertigungsdruck", meinte Morlok.

Ein weiteres Problem des Gesetzentwurfs thematisierten die Sachverständigen Marco Kuhn (Landkreistag NRW) und Hubert Harfst (Wahlleiter der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover). Durch die sich verschiebenden Wahlfristen sei damit zu rechnen, dass die konstituierende Sitzung der kommunalen Räte in späteren Wahlperioden stets in die Sommerferien falle. Dies sei insbesondere für die ehrenamtlich wirkenden Räte eine kaum zu akzeptierende Belastung.

Warum die Kommunalwahlen nicht besser mit der Bundestagswahl zusammengelegt werden können, fragte sich der Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach, Norbert Bude. Er hielt eine Koppelung mit den Europawahlen für "kontraproduktiv", da sich das Desinteresse der Wähler an europäischen Themen eher negativ auch auf die Beteiligung an den Kommunalwahlen auswirken werde.

"Statt die Identifikation der Wähler mit kommunalen Themen zu fördern, werden durch den Gesetzentwurf Politikverdrossenheit und Entfremdung unterstützt", meinte auch Bernhard Daldrup (Sozialdemokratische Gesellschaft für Kommunalpolitik). Im Anschluss rief der Sachverständige Alexander Slonka vom Verein "Mehr Demokratie" die Regierungsfraktionen auf, "jeden Verdacht einer wahltaktischen Entscheidung" bei der Zusammenlegung der Wahltermine zu vermeiden. Nur dann sei die gekoppelte Wahl mit vielen Vorteilen für die Wähler verbunden. "Der Gang zur Urne wird dann attraktiver, weil die Wähler gleich mehrere Entscheidungen treffen können", so Slonka.

Ablehnend stand im Ausschuss Eike Thomas Block aus dem Landesvorstand der Grünen Jugend Nordrhein-Westfalen dem Gesetzentwurf gegenüber. Die Zusammenlegung der Wahltermine fördere Politikverdrossenheit, da sie vielen Jugendlichen im Land das aktive und passive Wahlrecht entziehe - jenen Jugendlichen, die erst zum Zeitpunkt des bisher vorgesehenen Kommunalwahltermins im Oktober 2000 wahlberechtigt wären, am vorgezogenen Wahltermin aber noch kein Stimmrecht besitzen.

Sebastian Wuwer (Quelle: Landtag NRW - www.landtag.nrw.de)

Gesetzesentwurf nachgebessert

Inzwischen haben CDU und FDP den von ihnen vorgelegten Gesetzesentwurf nachgebessert. Im Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform setzten CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und GRÜNEN das Gesetzesvorhaben jedoch  in seinen Kernzügen durch. Es soll dabei bleiben, dass die Kommunalwahlen mit den Europawahlen zukünftig, erstmalig im Jahr 2009, gemeinsam durchgeführt werden. Es besteht lediglich kein gesetzlicher Automatismus des Zusammenfallens der Wahltermine mehr. Den Hinweisen aus der Anhörung folgend haben CDU und FDP zudem Fristenregelungen angepasst.

SGK NRW, 16.06.2006

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