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Der Vorstand der Bundes-SGK hat in seiner Sitzung am 06. Juni 2008 eingehend den Sachstand zur Weiterentwicklung der Organisationsformen nach dem SGB II gemeinsam mit dem parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, Klaus Brandner, MdB, erörtert. Dabei bekräftigte der Vorstand der Bundes-SGK noch einmal die Ziele für die Reform der Arbeitsmarktpolitik. Er spricht sich für eine kooperative Wahrnehmung der Aufgaben zur Wiedereingliederung und Betreuung von Langzeitarbeitlosen durch die Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit aus. Daher plädiert der Vorstand der Bundes-SGK vorrangig auch dafür, eine Änderung der Verfassung auf ihre Praktikabilität und politische Durchsetzungsfähigkeit zu überprüfen, um eine Ebenen und Institutionen übergreifende Kooperation bei der Durchführung von Gesetzen auf freiwilliger Basis zu ermöglichen. Zudem hält der Vorstand auch das Vorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die Wahrnehmung der Option nach dem SGB II bis 2013 zu verlängern, für sachgerecht.
Positionspapier der Bundes-SGK
"Kooperationen und kommunale Handlungsspielräume sichern – Weiterentwicklung der Organisationsformen zur Umsetzung des SGB II"
Beschluss des Vorstandes der Bundes-SGK
vom 06. Juni 2008
[PDF-Datei 49 KB]
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