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In einer Stellungnahme zum Entwurf des Kinderförderungsgesetzes unterstützt der Vorstand der Bundes-SGK das gemeinsame Vorhaben, die Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren quantitativ und qualitativ zu verbessern. Nach Auffassung des Vorstandes der Bundes-SGK muss der Entwurf des Kinderförderungsgesetzes allerdings noch stärker auf den Aufbau flexibler und bedarfsgerechter Betreuungsangebote durch die Kommunen ausgerichtet werden. Eine Verpflichtung der Kommunen bereits jetzt auf Regelungen, wie sie erst mit der Einführung des Rechtsanspruches ab 2013 vorgesehen waren, würde die Kommunen überfordern. Zudem lässt die vorgesehene Ausgestaltung des Gesetzentwurfes Mehrkosten erwarten, weshalb der Vorstand der Bundes-SGK nachdrücklich eine auskömmliche Finanzierung durch Bund und Länder einfordert.
"Quantitativer und qualitativer Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren"
Stellungnahme der Bundes-SGK zum Kinderförderungsgesetz
Beschluss des Vorstandes der Bundes-SGK
vom 06. Juni 2008
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