 |
Der Deutsche Bundestag hat am 05. Juni 2008 das Achte Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes beschlossen. Mit diesem Gesetz wird der Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer endgültig festgelegt. Das Gesetz sieht eine Übergangsphase bis 2017 vor, um die Umverteilungswirkungen zwischen den verschiedenen Gebietseinheiten zu begrenzen.
Der Gesetzentwurf ist abrufbar unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/092/1609275.pdf
|