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Norbert Bude führt den Städtetag Nordrhein-Westfalen
Norbert Bude (SPD), Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach und Mitglied des Vorstandes der SGK NRW, wurde bei der Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen in Wuppertal von den Delegierten ins Amt des Vorsitzenden gewählt. Mitglied im Vorstand ist er seit 2006. Bude folgt dem Kölner Oberbürgermeister Fritz Schramma (CDU), der künftig als stellvertretender Vorsitzender fungiert.
Schramma hatte am Vormittag in seiner Rede als scheidender Vorsitzender vor den rund 500 Delegierten und Gästen mit Blick auf das Motto der Mitgliederversammlung "Die Herausforderungen der Integration in den Städten Nordrhein-Westfalens" betont: "Gelingende Integration braucht starke, vitale und finanziell handlungsfähige Städte. Zwei Drittel der Bevölkerung leben in Ballungsgebieten. Hier entstehen Konflikte, hier werden Lösungen erprobt. Erfolgreiche Stadtpolitik in NRW setzt die Zusammenarbeit und Kooperation mit der Landesregierung voraus. Wenn es uns dadurch gelingt, unsere Kommunen zu stärken, dann werden wir in Nordrhein-Westfalen die Herausforderungen der Integration meistern."
Erwartungen der Städte an die Adresse des Landes formulierte Schramma bei der Novellierung des Sparkassenrechtes im Hinblick auf den Rechtsrahmen der Verbundzusammenarbeit mit der WestLB. Überlegungen, Landesbanken mit Sparkassen zu fusionieren, erteilte er eine Absage: "Nichts wäre gewonnen, wenn die Landesbanken das Geschäft der Sparkassen vereinnahmen würden, statt sich strukturell neu zu ordnen. Die dringend notwendige Konsolidierung kann nicht durch eine Schwächung der Sparkassen gelingen, sondern nur über die Bildung größerer Einheiten im Landesbankenbereich und tragfähige Geschäftsmodelle."
Zur Finanzlage der Städte verwies Schramma darauf, dass die Verschuldung der nordrhein-westfälischen Kommunen durch Kassenkredite trotz guter Gewerbesteuereinnahmen auf die dramatische Höhe von mehr als 13,6 Milliarden Euro gestiegen sei. Fünfzehn Großstädte könnten selbst auf mittlere Sicht ihre Etats nicht ausgleichen und unterliegen dem Nothaushaltsrecht. Als Bereiche, in denen in den vergangenen beiden Jahren Land und Kommunen kooperativ gemeinsam vorangekommen seien, auch wenn noch wichtige Fragen zu klären bleiben, nannte Schramma die Verwaltungsstrukturreform in der Versorgungsverwaltung und der Umweltverwaltung, den Ausbau der Kinderbetreuung und die Neuordnung der Finanzströme durch das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sowie die Ganztagsbetreuung. Bei der Verwaltungsstrukturreform würden die Kommunen, wie bereits angekündigt, aber die Kostenregeln verfassungsrechtlich überprüfen lassen.
Weitere Informationen:
SGK NRW, 17.06.2008
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