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Kommunalwahlen


CDU und FDP beschließen im Landtag die Zusammenlegung von Europa- und Kommunalwahl

Quelle: Landtag NRWIn dritter Lesung hat der Landtag mit den Stimmen von CDU und FDP heute die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen in NRW mit den Wahlen zum Europäischen Parlament beschlossen. CDU und FDP verteidigten ihren in wenigen Punkten abgeänderten Gesetzesentwurf damit, die Europawahlen dauerhaft mit den allgemeinen Kommunalwahlen zusammen legen zu wollen.

Scharfe Kritik an dem Gesetzesentwurf und die dahinter stehenden politischen Motive von CDU und FDP übte Hans-Willi Körfges, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. Es würde nicht nur in die Verfassung eingegriffen, sondern ungeschriebene Gesetze der Demokratie verletzt, so Körfges. Er verwies erneut auf die in der Anhörung von Experten geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Gesetz. Die kommunalen Vertretungen und Hauptverwaltungsbeamten sollen im Juni 2009 gewählt werden, ihr Amt aber erst nach Ablauf der laufenden Wahlperiode Mitte Oktober 2009 antreten können. Dieser Eingriff in das Demokratieprinzip, so die Experten in der Anhörung, könnten nur durch "gewichtige Gründe" verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden.  "Darüber kann man nicht im Plauderton hinweggehen", betonte Körfges, der für die SPD-Landtagsfraktion ankündigte, diesen Vorgang einer genauen verfassungsrechtlichen Prüfung zu unterziehen.

SGK NRW, 20. Juni 2008

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