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Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz zur Neuorganisation der Leistungsträgerschaft im SGB II


Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder hat sich in ihrer Sondersitzung am 14. Juli 2008 darauf verständigt, dass eine am bisherigen Modell der Arbeitsgemeinschaften (ARGE) orientierte Lösung der Mischverwaltung verfassungsrechtlich abgesichert werden soll. Im Beschluss heißt es: "Eine für alle Beteiligten konsensfähige gemeinsame Lösung, die die berechtigten Anforderungen der Aufgabenträger aufnimmt, ist nur im Rahmen einer am bisherigen ARGE-Modell orientierten Lösung möglich, die mit einer zufriedenstellenden, der Verantwortung von Bund und Ländern Rechnung tragenden Aufsichtsstruktur (Rechts- und Fachaufsicht) verbunden ist." Zugleich soll das SGB II angepasst werden, um u.a. einen einheitlichen Personalkörper in der nachfolgeorganisation der ARGEn zu ermöglichen und die Kooperation zwischen allen Beteiligten verbindlich zu regeln. Da mit einer verfassungsrechtlichen Regelung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung durch Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen der bisherigen kommunalen Option die Grundlage entzogen würde, soll auch eine Regelung geschaffen werden, welche den Fortbestand des bisherigen Optionsmodells gewährleistet.

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz, hat diesen Beschluss begrüßt und angekündigt, dass in der Sommerpause ein entsprechender Gesetzentwurf und ein Vorschlag für die Verfassungsänderung seitens des Ministeriums vorbereitet und der Gesetzgebungsprozess nach der parlamentarischen Sommerpause (ab Mitte September 2008) eingeleitet werde.

Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom 14. Juli 2008

Die Bundes-SGK begrüßt im Grundsatz die Einigung der Arbetis- und Sozialministerkonferenz der Länder, da sie unserer Forderung nahe kommt, eine Ebenen und Institutionen übergreifende Kooperation bei der Durchführung von Gesetzen auf freiwilliger Basis durch Änderung der Verfassung zu ermöglichen. Wir halten allerdings an unserer weitergehenden Position fest, dass bei der Ausgestaltung der lokalen bzw. regionalen Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit auf freiwilliger Basis auch im hoheitlichen Bereich größere Spielräume geschaffen werden müssen. Wir werden im weiteren Verfahren auch weiterhin für diese Position werben, die der Vorstand der Bundes-SGK am 06. Juni 2008 beschlossen hat.

Beschluss der Bundes-SGK zur Neuorganisation der Leistungsträgerschaft im SGB II vom 06. Juni 2008

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