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Sicherung des steuerlichen Querverbundes im Jahressteuergesetz 2009


Das Bundeskabinett hat in der letzten Woche den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009 beschlossen. Für die Kommunen von besonderem Interesse sind dabei die vorgesehenen Regelungen zur Sicherstellung des steuerlichen Querverbundes. Vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesfinanzhofes vom Sommer letzten Jahres zur verdeckten Gewinnausschüttung im Fall Bedburg-Hau wurden zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und der Bundes-SGK sowie dem Bundesfinanzministerium verschiedene Varianten der Absicherung des steuerlichen Querverbundes ausgelotet. Mit den jetzt vorliegenden Regelungsvorschlägen bliebe der steuerliche Querverbund und damit eine bewährte Praxis im Bereich der Daseinsvorsorge erhalten. Auch künftig würde es zulässig sein, dass Ergebnisse aus defizitären kommunalen Unternehmen (mindestens 50 % Beteiligung der Kommunen) mit den Ergebnissen aus gewinnträchtigen Bereichen verrechnet werden können. Diese neuen Regelungen sollen für den traditionellen Kernbereich der Daseinsvorsorge, in denen in der Regel dauerhaft Verluste entstehen, also den Verkehrunternehmen und den Bäderbetrieben, gelten. Die Bundes-SGK wird in dem anstehenden Gesetzgebungsverfahren für diese jetzt vorgeschlagenen Regelungen nachdrücklich eintreten und sich für eine praxisgerechte Gestaltung einsetzen.

Mehr Informationen hierzu finden sich auf folgender Internetseite des Bundesfinanzministeriums.

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