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Das Bundeskabinett hat am 18. Juni 2008 das zweite Energie- und Klimapaket verabschiedet. Schwerpunkt der sieben Gesetze und Verordnungen ist die Steigerung der Energieeffizienz. Folgende Regelungen wurden damit auf den Weg gebracht:
- Novelle von Energieeinspargesetz- und Verordnung: Ab 2009 sollen die energetischen Anforderungen an Gebäude um durchschnittlich 30 % erhöht werden.
- Gesetz zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus: Dieses Gesetz soll den beschleunigten Ausbau der Stromnetze sichern, damit der weitere Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere der geplanten Offshore-Windparks, durch Transportwege in die Verbrauchszentren gesichert wird. Darüber hinaus sollen in sensiblen Gebieten Möglichkeiten für Erdverkabelungen gegeben werden, deren zusätzliche Kosten auf alle Verbraucher umgelegt werden können.
- Novelle des Mautgesetzes und der Mauthöheverordnung: Die LKW-Maut wird erhöht und so gespreizt das emissionsärmere LKW eine niedrigere und emissionsstärkere LKW eine höhere Maut bezahlen müssen. Die Einnahmen sollen dem weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur dienen.
- Verordnung zu Strom- und Gaszählern: Mit dieser Verordnung werden die konkreten Bedingungen definiert, unter denen sich so genannte „intelligente Zähler" in dem liberalisierten Messwesen einführen lassen, die differenzierte Strom- und Gasverbrauchskurven ablesen lassen und dadurch zeitlich differenzierte Tarife erlauben.
- Novelle der Heizkostenverordnung: In Zukunft müssen in Mietgebäuden 70 % der Heizkosten verbrauchsabhängig verteilt werden statt wie bisher nur mindestens 50 %. Dieses soll die Energieeinsparanreize verstärken.
Mehr Informationen sind auf folgender Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
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