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Vorverlegung der Kommunalwahlen in NRW


SPD geht vor das Verfasssungsgericht

Prof. Dr. MorlokDüsseldorf. Die SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag hat gegen die von CDU und FDP beschlossene Vorverlegung der Kommunalwahlen auf den Tag der Europawahlen im Juni nächsten Jahres Klage beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Einstimmig hat die SPD-Landtagsfraktion zuvor den an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf lehrenden Verfassungs- und Parteienrechtler Prof. Dr. Martin Morlok mit der Einreichung einer Verfassungsklage beauftragt.

 

Morlok hatte zuvor im Auftrag der SPD-Landtagsfraktion das im Juni von CDU und FDP beschlossene Gesetz zur Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen geprüft und war zu dem Ergebnis gekommen, dass das Gesetz gegen das Demokratieprinzip verstößt. Vor der Landespressekonferenz im Düsseldorfer Landtag erläuterte Morlok seine rechtlichen Bedenken gegen die Zusammenlegung der Wahlen im Detail:

 

Zwar sei die Zusammenlegung von Wahlterminen grundsätzlich zulässig, jedoch Verstoße die lange Zeitspanne von bis zu fünf Monaten zwischen der Durchführung der Wahl im Juni nächsten Jahres bis zum Zusammentritt der neugewählten Kommunalparlamente im Oktober nächsten Jahres gegen das Prinzip der Volkssouveränität. „Der Respekt vor dem Wahlvolk gebietet es, das man dessen Entscheidung auch schnellstmöglich umsetzt“, so Morlok.

 

Zum Vergleich verwies Morlok auf bestehende Regelungen anderer Bundesländer, in denen die Kommunalparlamente spätestens sechs Wochen nach ihrer Wahl zusammen treten müssten. Die Einführung einer darüber hinausgehende Zeitspanne stehe zwar im Ermessen des Gesetzgebers, jedoch bedürfe dies einer besonderen verfassungsrechtlichen Rechtfertigung, die Morlok nicht zu erkennen vermag. Die von CDU und FDP im Gesetzgebungsverfahren herangezogene Begründung, die Wahlbeteiligung erhöhen zu wollen und mit Durchführung gemeinsamer Wahlen Kosten einzusparen, seien jedenfalls keine mit Verfassungsrang ausgestatteten Gründe, die eine derart gravierende Beeinträchtigung des Demokratieprinzips rechtfertigen könnten. Hinzu käme, dass die nach der Wahl noch für fünf Monate amtierenden Räte und Bürgermeister praktisch in einer „sanktionsfreien Herrschaft“ ohne Kontrolle der Öffentlichkeit wirken könnten bzw. müssten. Auch könnten sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nicht an den Wahlen im Juni beteiligen, obwohl sie zeitnah vor Zusammentritt der Kommunalparlamente wahlberechtigt würden.

 

Für die SPD-Landtagsfraktion betonten die Landtagsabgeordneten Ralf Jäger und Hans-Willi Körfges, dass sie politisch gezwungen seinen, gegen die parteipolitisch motivierte Manipulation des Wahlrechts mit allen Mitteln vorzugehen. Zum Beleg für die in Wirklichkeit hinter dem Gesetzesvorhaben stehenden Motive verwiesen Jäger und Körfges auf einen Vermerk des Innenministeriums aus dem letzten Jahr, indem die Parteisekretäre von CDU und FDP in NRW deutlich machten, dass sie aus „politischen Erwägungen“ eine Zusammenlegung mit der im Herbst nächsten Jahres anstehenden Bundestagswahl ablehnten. Aus Sicht von Morlok sei jedoch genau dies die naheliegende Alternative. Die zu erwartende höhere Wahlbeteiligung bei einer Bundestagswahl könne auch unabhängig von Ausgang der Wahl eine höhere politische Legitimation der gewählten Ratsvertreter und Bürgermeister gewährleisten, was auch ein Wert an sich sei. Die Bürgerinnen und Bürger seien bei gleichzeitigen Wahlgängen sehr wohl in der Lage, zu differenzieren.

 

Wann mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in der Hauptsache zu rechnen sei, vermochte Prof. Morlok nicht zu prognostizieren. Daher müsse mit Blick auf die schon laufenden Wahlvorbereitungshandlungen auch erwogen werden, einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verfassungsgerichtshof zu erlangen. Es wird jedoch in Expertenkreisen davon ausgegangen, dass trotz zahlreicher anderer anhängiger Klagen mit einer zügigen Entscheidung spätestens Anfang 2009 zu rechnen ist. Ohnehin können die Parteien unabhängig vom konkreten Wahltermin ihre Aufstellungsverfahren für Kandidatinnen und Kandidaten weiterhin durchführen. Die einschlägigen Fristen sind an das Ende der laufenden Wahlperiode gekoppelt, die in jedem Fall am 20. Oktober 2009 endet.

 

Weitergehende Informationen:

 

Antragsschrift von Prof. Dr. Morlok  (Achtung: 10 MB)

Antragsschrift von Prof. Dr. Ehlers für die Landesregierung

Antragsschrift von Prof. Dr. Huber für den Landtag 

 

SGK NRW, aktualisiert am  20. November 2008

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