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Der Vorstand der Bundes-SGK hat in seiner Sitzung am 12. September 2008 die Weiterentwicklung der Organisationsformen nach dem SGB II mit Staatssekretär Detlef Scheele (Foto: BMAS) erörtert. Seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden Ende September 2008 Eckpunkte vorgelegt werden. Der Vorstand der Bundes-SGK begrüßte den Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom Juli 2008, eine am bisherigen Modell der Arbeitsgemeinschaften (ARGE) orientierte Lösung der Mischverwaltung und zugleich die Wahrnehmung der Aufgabe in alleiniger Verantwortung der Kommunen (Option) in dem bisherigen Umfang verfassungsrechtlich absichern zu wollen. Die Bundes-SGK fordert Bund und Länder auf, die Kommunen bei der Erarbeitung der erforderlichen Änderungen der Verfassung und des SGB II umfassend einzubeziehen. Eine am bisherigen Modell der ARGE orientierte Lösung sollte eine kooperative Wahrnehmung der Aufgaben zur Wiedereingliederung und Betreuung von Langzeitarbeitlosen durch die Kommunen und die Bundesagentur für Arbeit ermöglichen. Die heutigen umfänglichen Kontroll- und Aufsichtspflichten sollten auf das rechtlich erforderliche Maß reduziert und durch ein sachgerechtes Zielvereinbarungssystem mit angemessenem Controlling ergänzt werden. Bei der ebenfalls notwendigen Anpassung der Ausgestaltung des Optionsmodells muss eine Lösung erreicht werden, die einerseits den haushaltsrechtlichen Ansprüchen des Bundes genügt und andererseits den Kommunen einen weiterhin großen Handlungsspielraum zuspricht.
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