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Weiterentwicklung der Organisationsformen nach dem SGB II


Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 23. September 2008 Eckpunkte zur Neuorganisation der Durchführung des SGB II vorgelegt. Diese Eckpunkte weisen in die richtige Richtung und greifen wichtige Ziele, die auch die Bundes-SGK einfordert, auf. Wie auch die Beratungen zwischen Bund und Ländern über diese Eckpunkte in den letzten Tagen gezeigt haben, besteht zu verschiedenen Fragen noch weiterer Beratungsbedarf.

Die Eckpunkte sehen eine verfassungsrechtliche Verankerung des Modells ARGE vor, die sich weitgehend an der bisherigen ARGE orientiert. Die damit vorgesehene grundsätzliche Aufrechterhaltung der in den ARGEn angelegten Personal-, Organisations- und Kooperationsstrukturen bedarf allerdings einer Weiterentwicklung und Verbesserung, um eine kooperative Wahrnehmung der Aufgaben zur Wiedereingliederung und Betreuung von Langzeitarbeitlosen durch die Kommunen und die Bundesagentur für Arbeit sicherzustellen. Die vorgesehene Stärkung der dezentralen Handlungsspielräume ist der richtige Ansatz, der allerdings im Hinblick auf den Einsatz lokaler Instrumente weiterentwickelt werden muss. Zudem müssen die heutigen umfänglichen Kontroll- und Aufsichtspflichten auf das rechtlich erforderliche Maß reduziert und durch ein sachgerechtes Zielvereinbarungssystem mit angemessenem Controlling ergänzt werden.

Da mit einer verfassungsrechtlichen Regelung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung von Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen der kommunalen Option die Grundlage entzogen würde, muss eine verfassungskonforme Regelung geschaffen werden, welche den Fortbestand des bisherigen Optionsmodells über die heutige zeitliche Befristung gewährleistet. Die Bundes-SGK spricht sich daher dafür aus, dass bei der notwendigen Anpassung der Ausgestaltung der Option eine Lösung erreicht wird, die einerseits den haushaltsrechtlichen Ansprüchen des Bundes genügt und andererseits den Kommunen, d.h. den zugelassenen kommunalen Trägern, einen weiterhin großen Handlungsspielraum zuspricht.

Die Bundes-SGK fordert Bund und Länder auf, die Kommunalen Spitzenverbände in die Ausgestaltung der Organisationsformen nach dem SGB II eng einzubeziehen und eine baldige Lösung herbeizuführen. Diese Thematik werden wir auch auf der Delegiertenversammlung am 07./08. November 2008 unter anderem mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz, erörtern.

Informationen zu den Eckpunkten bieten die Internetseiten der Kommunalen Spitzenverbände, beispielsweise des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.

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